Hallo Frau Bader, Entschuldigen Sie, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Wenn ich gesetzlich versichert bin und mein Kind privat versichert ist: 1) Stehen mir dann auch 10 Tage frei zu, wenn das Kind krank ist. (Mir ist klar, dass meine Krankenkasse das nicht zahlt). Laut §45 SGB 2) Stehen mir, wenn im Arbeitsvertrag nicht anders erwähnt, 5 Tage Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu? Laut §616 BGB 3) Wenn ich 2) kriege, dann pro Kind oder einmalig? Danke!
von roza_soza am 09.06.2015, 09:53