Frage: Kinderkrankengeld

Hallo, bin noch in Elternzeit, arbeite bei meinem alten Arbeitgeber an 2 festen Tagen (Mo + Do) je 4,5 Std, also 9 Std/Woche. Bekomme jeden Monat das gleiche Arbeitsentgeld in Höhe von netto 450 €/Brutto 613 €. (im November gab es noch ne Sonderzulage einmalig in Höhe von 485 €) Im Dezember waren meine beiden Kinder ( 3 und 4 Jahre) abwechselnd krank - meine Tochter am Montag, 06.Dez, mein Sohn am Mi/Do 22/23 Dezember.(Eigentlich auch länger, aber ich hab sie nur für meine Arbeitstage krankschreiben lassen, da ich die anderen Tage ja eh zuhause bin) Die Krankenkasse hat mir jetzt für 3 Tage anteilig 33 € bezahlt, abwohl ich ja nur an 2 Tagen der 3 hätte arbeiten müssen. Ich bekomme aber 9 Std auf meinem Zeitkonto bei der Arbeit abgezogen und dazu noch für diese 9 Std kein Gehalt. Damit bin ich doch doppelt "abgezogen" worden, oder? Ich habe noch nie Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen müssen, bin seit Februar 2010 wieder eingestiegen. Wenn ich jetzt 450 netto durch 9 Arbeitstage teile, ergeben das 50 € netto pro Tag, also 100 € für 2 feste-Pflicht-Arbeitstage. gezahlt hat die KK davon aber nur 33 € gesamt - also rund 30 %, im Internet finde ich aber 70% vom brutto (bei 613 brutto wären das für einen Arbeitstag genau 47 € und das dann mal 2 Tage =94 €, die meiner Meinung nach die Kasse zahlen müsste. Bitte helden Sie mir, ich bin damit echt überfragt. Gruß, jassi1505

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 22:03



Antwort auf: Kinderkrankengeld

Hallo, bitte Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2011



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