Hallo,
mein Mann ist selbständig, aber freiwillig in der GKV versichert.
Steht ihm Kinderkrankengeld zu, wenn er auf unseren kranken Sohn aufpasst? Unser Sohn ist über ihn krankenversichert, ich bin ebenfalls gesetzlich versichert.
Vielen Dank
Kleiner Löwe
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 10:16
Antwort auf:
Kinderkrankengeld - freiwillig ges. versichert
steht euch beiden zu (jeder 10 Tage)
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 11:38
Antwort auf:
Kinderkrankengeld - freiwillig ges. versichert
Hallo mela,
danke für die Antwort. Gibt es da eine Gesetzesgrundlage in der steht das auch freiwillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben?
Mein Mann ist bei der AOK und die sagt, er bekommt es nicht, weil er selbst keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Das hat doch aber nichts mit dem Kinderkrankengeld zu tun, oder?
Viele Grüße
Kleiner Löwe
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 12:04
Antwort auf:
Kinderkrankengeld - freiwillig ges. versichert
guck mal hier
http://www.ratgeber-e-lancer.de/090903.html#09090304
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 13:07
Antwort auf:
Kinderkrankengeld - freiwillig ges. versichert
Hallo,
danke für den Link. Also hat die Krankenkasse scheinbar recht.
Allerdings verstehe ich den Zusammenhang zum eigenen Krankengeld nicht so wirklich.
Normalerweise könnte ich doch dann die 10 Tage von meinem Mann übertragen bekommen, wenn mein Chef da mitmachen sollte, oder?
Viele Grüße
Kleiner Löwe
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 13:58
Antwort auf:
Kinderkrankengeld - freiwillig ges. versichert
Der vater zahlt nur einen redzierten Beitrag, weil er keine Krankengeld und sonstigen Lohnersatzleistungen mitversichert hat.
Damit ist eben auch das "Kinderkrankengeld" nicht mitversichert.
Denn dieses ist auch eine Lohnersatzleistung der GKV.
Wird es so klarer?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 14:13