Hallo Frau Bader,
Ich und Meine Frau sind Deutsche Staatsburger. Wir sind in Istanbul seit drei Monaten fur Ferien. Meine Frau ist Schwanger und wird wahrscheinlich hier entbinden.Wir werden nach der Entbindung wieder nach Deutschland kehren.
Wir sind in Deutschland angemeldelt. Haben wir anspruch auf Kindergeld?
von
Ldogan
am 26.08.2018, 14:04
Antwort auf:
Kindergeldrecht fur unser Kind
Hallo,
Frage ist doch, ob Sie hier den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Und das Kind. Wenn es in der Türkei geboren wird und noch nie in D oder einem EU-Land war halte ich das für fragwürdig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Kindergeldrecht fur unser Kind
hö? warum entbindet sie in der türkeit wenn ihr nur für die ferien da seid? oder wie lange gehen ferien für euch? wenn ihr deutsche staatsbürger seid und in D den hauptwohnsitz habt, verstehe ich eure frage nicht
von
mellomania
am 26.08.2018, 15:39
Antwort auf:
Kindergeldrecht fur unser Kind
Bei der Dauer wird man kaum noch so einfach von Urlaub reden können. In der Regel gehen die Ämter davon aus, da wo man den größten Teil des Jahres verbringt, wohnt man auch. Egal ob man da auch gemeldet ist. Wäre nicht der erste Verstoß gegen das Meldegesetz um solche Dinge zu umgehen.
von
Felica
am 26.08.2018, 18:26