Hallo Frau Bader,
Wir haben nun eine etwas längere Geschichte hinter uns.
In Kurzform:
- August 2013 ENDliCH schwanger nach künstlicher Befruchtung
- sofort Beschäftigungsverbot
- Abgang in der 14. SSW :'(
- nach einem Monat spontan wieder schwanger, aber wieder Abgang :'(
- daraufhin wegen diverser Beschwerden und Depressionen 3 Monate krankgeschrieben, also Lohnfortzahlung durch die KrankenKasse.
- 4 Wochen gearbeitet
- wieder krankgeschrieben (Autounfall), dauert noch an seit 7 Monaten, also Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse.
- Im Januar neuer Versuch geplant! Sicherlich wieder mit Beschäftigungsverbot.
Nun meine Frage: Wie berechnet sich dann das Kindergeld? Nach der Höhe der Lohnfortzahlung? Oder wird trotzdem vom ursprünglichen Bruttomonatsgehalt berechnet?
Ich hoffe wirklich sehr Sie können mir helfen!
Vielen dank schon mal!
Viele Grüße
Maggy2014
von
Maggy2014
am 02.12.2014, 02:10
Antwort auf:
Kindergeldberechnung nach Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung??
Hallo,
Sie meinen Elterngeld.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Wer im Bemessungszeitraum arbeitsunfähig krank war und Krankengeld erhielt, bekommt weniger Elterngeld. Denn das Krankengeld mindert den Durchschnittsverdienst, weil es eine steuerfreie Einnahme ist und nicht zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit gehört.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2014
Antwort auf:
Kindergeldberechnung nach Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung??
du meinst wohl Elterngeld und nicht Kindergeld...
Krankengeld ist kein Einkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes sondern eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Die Leistung der Krankenkasse bei Berechnung des Elterngeld fällt dann unter den Tisch - sogenannte 0 Runden...
Anders verhält es sich,wenn die Frau während der Schwangerschaft durch die Schwangerschaft nicht arbeiten kann und krankheitsbedingt Lohnersatzleistungen erhält.
Das Einkommen aus einem Beschäftigungsverbot wird ebenso zur Elterngeldberechnung genommen.
von
allmountain
am 02.12.2014, 10:33