Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Guten Abend, Ich erhalte Kindergeld für meinen ersten Sohn(10j) seit Geburt,vor 7 Jahren habe ich angefangen zu pendeln zwischen Spanien und Deutschland.Ich habe erst seit diesem Monat wieder einen festen Wohnsitz in Deutschland.Ich habe die Veränderung der Familienkasse nicht mitgeteilt.Ich habe geheiratet und noch einen Sohn im Urlaub bekommen.Ich habe keinerlei Einkünfte in Spanien bezogen.Jetzt habe ich bei meiner Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld für beide Kinder gestellt.Die ID Steuernummern habe ich zugeschickt bekommen für meine Söhne.Meine hatte ich ja schon vorher. Jetzt wollen die von mir wissen seit wann meine Kinder wieder in Deutschland sind(in der Haushaltsbescheinigung). Habe ich den Anspruch für die letzten 7 Jahre verloren?Muss ichjetzt das Kindergeld für meinen ersten Sohn zurückzahlen weil ich somit unabsichtlich Steuern hinterzogen habe?Und besteht für meinen zweiten Sohn überhaupt Anspruch für die letzten Jahre?Für ihn habe ich bisher keinen Antrag gestellt,ich hatte mit der Nachzahlung gerechnet für die letzten 4 Jahre.Ich habe mich nirgends mehr angemeldet aber war fast ununterbrochen in Deutschland bei meinen Eltern. Was kann ich tun? Mit freundlichsten Grüssen! Scampi77

von Scampi77 am 27.12.2017, 17:56



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Hallo, Die Frage ist, ob Sie sich die überwiegende Zeit in D aufgehalten haben u hier gemeldet waren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Wo waren Deine Kinder all die Zeit gemeldet ?

von Sternenschnuppe am 27.12.2017, 18:34



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Ich lebe auch im Ausland und bin schwanger. Mir wurde mitgeteilt, dass ich ohne festen deutschen (Haupt-)Wohnsitz weder Anspruch auf Kindergeld oder Elterngeld habe. Würde ich nach Deutschland zurückziehen, bekäme ich das Kindergeld. Elterngeld stünde mir nicht zu, da ich ich mein Einkommen im Ausland versteuert habe und somit in D keine Ansprüche erwirtschaftet habe. Müsste also für Dich heißen: Für das Baby gibt es Kindergeld. Die Familienkasse könnte für Deinen großen Sohn tatsächlich Probleme machen, sofern Du Deinen regelmäßigen Wohnsitz nicht in Deutschland hattest und Kindergeld bezogen hast. (Bei mir zum Beispiel hätte es nicht ausgereicht, wenn ich lediglich eine deutsche Meldeadresse gehabt hätte und nur mal alle paar Monate mal zu Besuch wäre.) Bezüglich der rückwirkenden Zahlung von Kindergeld meine ich, dass es ab 2018 eine Gesetzesänderung geben wird. Demnach wird nur noch bis zu 6 Monate rückwirkend Kindergeld bezahlt.

von Expatwife am 28.12.2017, 04:40



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Das Problem dürfte vor allen sein, das auch gegen das Meldegesetz verstoßen wurde. Jeder der in Deutschland sich aufhält ist verpflichtet sich auch entsprechend beim zuständigen Einwohneramt anzumelden. Hättest du das gemacht, hättest du auch einen Nachweiß. So kann es bei mehreren Dingen Probleme geben. Evtl langt es ja wenn deine Eltern es bezeugen, aber Nachzahlung wird es IMO so oder so nicht über 4 Jahre geben. ist ja dein eigenes Verschulden wenn du dein Kind nicht entsprechend frühzeitig meldest.

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 09:37



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Das Kind ist 10 und damit schulpflichtig, zumindest in Deutschland. Ist er denn in Deutschland zur Schule gegangen? Das wäre hilfreich als Nachweis, saß Ihr die meiste Zeit in Deutschland verbracht habt. Dann bleibt nur der Verstoß gegen das Meldegesetz, das ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wenn er in Spanien zur Schule geht, wird es schwer.

von Strudelteigteilchen am 28.12.2017, 09:48



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

meine Kinder waren nirgendwo mehr gemeldet,ich habe es einfach versäumt.Ich habe immer die Adresse meiner Elten oder meiner Freundin angegeben,keiner wollte eine Meldebescheinigung.Ich und die Kinder haben ja auch diese Steuernummer und wir hatten unseren gewöhnlichen Auffenthalt dort.Nur wie soll ich das beweisen?wollen die eine Bescheinigung der Schulen,die meine Kinder besucht haben?Ich brauchte das Geld nicht,weil mein Mann vemögend ist.Das ist doch kein Verbrechen?! Hätte ich es bloss so gelassen,mist!

von Scampi77 am 28.12.2017, 10:16



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Das Zeugnis der deutschen Schule wird m.E. ausreichen.

von Pamo am 28.12.2017, 10:53



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Woher weisst Du ,das sie ein Zeugnis verlangen?

von Scampi77 am 28.12.2017, 16:27



Antwort auf: Kindergeldanspruch verloren durch Auslandsauffenthalt?

Hallo,ich habe mich garnicht abgemeldet und bis jetzt auch nie wieder angemeldet. Die Kinder und ich haben sich überwiegend in Deutschland aufgehalten, aber wir sind viel gereist. Die Kinder waren nie im Kindergarten,das ist, soviel ich weiss, keine Pflicht! Wir sind viel gereist, da mein Mann vermögend ist. Die Kinder sind jetzt in wieder in Deutschland gemeldet und haben ja auch eine Steuer ID, wie ich. Die Familienkasse wollte jetzt, zu meinem noch 2017 gestellten Antrag wissen, ob der jüngere Sohn jemals Kindergeld irgendwo im Ausland bezogen hat und die Haushaltsbescheinigung. Ich habe die Haushaltsbescheinigng ausgefüllt und abstempeln lassen vom Einwohnermeldeamt. Dort steht nicht, seit wann genau der Wohnsitz in Deutschland besteht, oder das wir nirgends gemeldet waren. Ich habe eine schriftliche Mitteilung beigefügt, dass ich und auch niemand sonst, jemals Kindergeld oder Kindergeldähnliche Leistungen bezogen hat, im Ausland oder sonstwo. Stimmt ja auch. Ich habe den Antrag fristgerecht eingereicht und hoffe natürlich dass er genehmigt wird und ich die letzten 4 Jahre zurückbezahlt bekomme für meinen knapp 5j.Sohn. Ich habe das Kindergeld nie gebraucht und erst vor kurzem erfaren, dass ich 4 Jahre rückwirkend beantragen kann, wenn ich es noch 2017 mache. Kann ich damit rechnen? Oder kommen noch mehr Fragen und Unterlagen,die ich einreichen soll?Anderes wollten sie nicht wissen und werden sie doch jetzt nicht mit anfangen,wenn sie sonst nichts gefragt haben!? Die Steuer ID Nummern habe ich auch schriftlich mitgeteilt. Auf welchem Stand befindet sich der Antrag? Können Sie das einschätzen? Vielen Dank im Voraus! Scampi77

von Scampi77 am 06.01.2018, 00:25