Hallo, ich habe mal eine wichtige frage. ich beziehe seit september 2010 hartz4. nun bekam ich einen brief der arge, in dem mir mitgeteilt wurde dass die familienkasse der arge geschrieben hat, dass ich noch eine nachzahlung des kindergeldes für mich in höhe von knapp 2200 euro bekomme, laut gesetz darf das ja auf hartz 4 angerechnet werden. und nun frage ich mich, wieviel von den 2200 von der arge einbehalten werden. denn das kindergeld hätte ich schon vor der antragstellung auf hartz4 bekommen müssen. Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.
Mitglied inaktiv - 12.10.2010, 10:18