Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wuerde von seiner deutschen Firma aus fuer 2 Jahre ins Ausland "versendet". Der deutsche Arbeitsvertrag ruht im Moment und lebt nach den 2 Jahren wieder auf. Unser Tochter ist im Ausland geboren und ist deutsche Staatsbuergerin, steht uns im Ausland Kindergeld aus Deutschland zu? Wenn ja, wo muessten wir es dann beantragen, wenn wir keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben bzw. uns fuer die 2 Jahre abgemeldet haben. Wir sind in Deutschland aber noch "beschraenkt"Einkommensteuerpflichtig. Vielen Dank fuer Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 22:20