Frage: kindergeld

hallo frau bader, und zwar ich bin 20jahre alt und habe eine tochter 4monate für die ich auch kindergeld bekomme. momentan bin ich im erziehungsjahr, habe ich denn da nicht auch noch anspruch auf mein kindergeld?lg

Mitglied inaktiv - 07.12.2007, 09:02



Antwort auf: kindergeld

Hallo, dazu sagt das Ministerium: Ab Januar 2007 wird Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet (z.B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, einem entsprechenden Ersatzdienst oder einem Freiwilligendienst ), wenn es mangels Ausbildungsplatzes eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwilligendienst (Aktionsprogramm "Jugend") oder einen Dienst nach § 14 b des Zivildienstgesetzes im Ausland ableistet. Dies gilt erstmalig für nach dem 1.1.1983 geborene Kinder. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen: Kinder, die im Jahr 2006 das 26. oder 25. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt. Noch bis zum 26. Lebensjahr werden solche Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten. Ist Ihr Kind arbeitsuchend, kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt werden. Heiratet Ihr Kind, sind Sie spätestens ab dem auf die Eheschließung folgenden Monat nicht mehr kindergeldberechtigt, es sei denn, der Ehepartner ist aufgrund niedrigen Einkommens zum Unterhalt Ihres Kindes nicht in der Lage. Entsprechendes gilt, wenn das Kind in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, dauernd getrennt lebt, geschieden ist oder wenn das nicht verheiratete Kind einen Anspruch auf Unterhalt nach § 1516 l BGB gegenüber dem Vater bzw. der Mutter des Kindeskindes hat. LOK? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2007



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