habe heute eine förmliche zustellung bekommen mit einem pfändungs und überweisungsbeschluss.
am 03.07. 2009 habe ich mein erstes Kind bekommen und habe am 22. 07.2009 das kindergeld + den einmaligen Kinderbonus erhalten.
Auf meinem Konto sind nun davon noch 105 € vorhanden, welche ich gerade eben am Bankautomaten abheben wollte, allerdings war dies nicht möglich.
daher nun meine frage:
ist das kindergeld und der kinderbonus pfändbar?
danke im vorraus!
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:01
Antwort auf:
kindergeld+kinderbonus pfändbar?
Hallo,
Ihnen steht ein Freibetrag zu, auch das KG. Sie haben eine Frist von idR 14 Tage nach Auszahlung der ARGE, um den Betrag abzuheben, danach kann er gepfändet werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2009
Antwort auf:
kindergeld+kinderbonus pfändbar?
Nein, Kindergeld auf keinen Fall!!!
Kinderbonus denke ich auch nicht.
Auch Gelder die Du von der ARGE erhälst nicht!!
Ich glaube Du mußt zum Amtsgericht gehen mit dem Schreiben und die Pfändung aufheben lassen.
LG
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:55
Antwort auf:
kindergeld+kinderbonus pfändbar?
Meines wissens nach muss die Bank das Kindergeld/Sozialgeld auszahlen!!
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:57
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kindergeld+kinderbonus pfändbar?
Mit Sicherheit ist Kindergeld pfändbar. Schade, aber wahr :-(
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 12:14
Antwort auf:
kindergeld+kinderbonus pfändbar?
hab gegoogelt
Kindergeld zählt zu den staatlichen nicht pfändbaren Sozialleistungen
Haben Sie Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können und jetzt wollen Ihnen die Gläubiger Ihre staatliche Kindergeldzahlung pfänden? Dann haben Sie jetzt keine Sorge, denn Kindergeld kann im Regelfall nicht gepfändet werden.
Allerdings sollten Sie aktiv werden, wenn ein Gläubiger besonders dreist vorgegangen ist und Ihr Konto bereits gepfändet wurde. Legen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Widerspruch gegen die Pfändung ein und bitten um sofortige/ kurzfristige Entscheidung.
Gleichzeitig sollten Sie beachten, dass Sie Ihr Kindergeld bis zum 7. Tag nach dem Geldeingang durch die Familienkasse trotz einer Kontopfändung von Ihrem Konto bar abheben können. Die Bank ist gesetzlich zur Auszahlung verpflichtet, auch trotz der bestehenden Kontopfändung. Legen Sie hierzu Ihren aktuellen Kindergeldbescheid vor.
Haben Sie das versäumt und ist Ihr Geld am 8. Tag noch immer auf Ihrem Konto, ist die Bank gehalten das Geld an den Gläubiger zu überweisen. Dieses Geld kann nur in Ausnahmefällen zurückgeholt werden.
Gesetzlicher Anspruch auf Rücküberweisung durch den Gläubiger besteht nur, wenn zuvor ein Antrag beim Amtsgericht gestellt wurde. Wurde dieser Antrag vom Gericht mit einer schriftlichen Freigabe positiv bestätigt, besteht die Rückbuchungspflicht seitens des Gläubigers.
Legen Sie diesen gerichtlichen Beschluss sofort Ihrer Hausbank vor. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nun geschützt und eine Pfändung des Kindergeldes ist nicht mehr möglich.
Beachten Sie: Wenn ein Gläubiger einmal eine Zahlung erhalten hat, versucht er alles um das Geld auch zu behalten. Also ofort aktiv werden, wenn eine Pfändung droht!
http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/04/21/ist-kindergeld-pfaendbar/
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 13:44