Hallo Frau Bader,
wir sind eine Patchworkfamilie mit 3 Kindern.
Unser 12jähriger ist von meinem Mann, unser 8jähriger von mir und unsere Kleine ist von uns beiden. Für den Ältesten bekommt mein Mann das Kindergeld, für die anderen zwei ich.
Wieviel Kindergeld steht uns für die Kleine zu? Zählt sie als 3. Kind?
Gruß
Izabela
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 17:56
Antwort auf:
Kindergeld in einer Patchworkfamilie
Hallo,
das ist ein Fall von Zählkind-Der Besonderheit beim Kindergeld für Kinder aus früheren Beziehungen.
Ab dem dritten Kind gibt es mehr Kindergeld. Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil ausbezahlt, den sogenannten Kindergeldberechtigten.
Durch die Wahl des Kindergeldberechtigten können Eltern, die Kinder aus einer früheren Beziehung haben, mehr Kindergeld erhalten. Mitgezählt in der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen Kinder (sog. Zählkinder), für die kein Kindergeld gezahlt werden kann, weil sie sich in der Obhut eines anderen Elternteils befinden und dieser deshalb das Kindergeld vorrangig erhält. Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als so genanntes Zählkind berücksichtigt.
Maßgeblich ist die Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Ein Zählkind schiebt jüngere Zahlkinder hoch, so das für sie die jeweils nächsten Kindergeldsätze anfallen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2009
Antwort auf:
Kindergeld in einer Patchworkfamilie
Hallo IzabelaK,
m.E. darf man Eure Kinder nicht zusammenrechnen.
Dein Mann hat 2 leibliche Kinder, Du auch. Euer gemeinsames Kind ist somit das zweite leibliche Kind von jedem seiner Elternteile, dass bedeutet, dass es nicht als drittes Kind beim Kindergeld zählt.
Verena
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 20:32