Hallo, ich habe eine Frage zum Kindergeld für "Grenzgänger-Eltern".
Wir(verheiratet, beide in D wohnhaft) erwarten Anfang Dezember unser erstes Kind.
Mein Mann arbeitet in der Schweiz, ich habe bis Mitte Jan. 2004 einen Arbeitsvertrag in Deutschland, der
dann ausläuft. (Anschliessend möchte ich sechs Monate Erziehungsgeld beziehen.)
Nun meine Frage: Bekommen wir Kindergeld in Deutschland oder stehen uns entsprechende Leistungen in der Schweiz zu?
Verringert sich das Kindergeld, falls Firmen-interne Leistungen an meinen Mann gezahlt werden?
Vielen Dank, Vera
Mitglied inaktiv - 18.11.2003, 10:47
Antwort auf:
Kindergeld für "Grenzgänger-Eltern"
Hallo,
haben Sie in D Steuern gezahlt? Sonst besteht grds. kein Anspruch. Alleine die deutsche Staatsangehörifgkeit reicht nicht aus.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2003
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Kindergeld für "Grenzgänger-Eltern"
Hallo,
ja, wir zahlen in Deutschland Steuern. Mein Mann führt in der Schweiz nur die sog. "Quellensteuer" ab, der REst wird in D gezahlt. Wir leben ja in Deutschland und ich habe bis zum Mutterschtz auch in Deutschland gearbeitet.
Vera
Mitglied inaktiv - 18.11.2003, 13:44
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Kindergeld für "Grenzgänger-Eltern"
Hallo,
dann werden Sie es kriegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2003