Hallo Frau Bader, mein deutscher Arbeitgeber möchte mich für unbestimmte Zeit ins europäische Ausland schicken. Ich werde meine Wohnung in Deutschland aufgeben. Mein Kind wird im Ausland eingeschult und nun interessiert mich, ob ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland habe?
Ich verdiene zwar nur 600€ brutto werde aber jedes Jahr meine Lohnsteuer
in Deutschland einreichen.
Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 14:43
Antwort auf:
Kindergeld bei beruflichem Auslandsaufenthalt
Hallo,
wenn sie weiterhin steuerpflichtig in Deutschland sind, und ihr Arbeitgeber, wie angegeben, in Deutschland seinen Sitz hat, können Sie auch Kindergeld beziehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Kindergeld bei beruflichem Auslandsaufenthalt
hallo
ich meine soweit man seine steuren in deutschland weiterhin zahlt bekommt man auch das kinder geld.
du bist doch weiterhin hier bei der firma gemeldet oder?
von
CKEL0410
am 28.02.2012, 18:40