Kindergeld (bei Auslandsaufenthalt)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld (bei Auslandsaufenthalt)

Sehr geehrte Frau Bader! Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe und ihren Ratschlag, da es so schwer ist, eine Antwort auf meinen/ unseren Fall zu erhalten... Zu meiner (komplizierten) Vorgeschichte: Ich bin Deutsche (dt.Pass)und mit einem Ukrainer verheiratet. Seit nunmehr 2 1/2 Jahren leben wir in der Ukraine, ich bin jedoch noch in Deutschland angemeldet, da wir uns lange Zeit nicht sicher waren uns es immer noch nicht sind, ob wir hier in der Ukraine bleiben wollen. Ginge es nur um uns, so waere die Angelegenheit nciht so kompliziert. Ausserdem habe ich bei Ausreise meine gesetzl. KV aufgekuendigt, um die horrenden Kosten nicht tragen zu muessen (denn eine solche Summe ist hier in der Ukraine viel Geld!) Jedoch stehen wir jetzt vor einer neuen Situation: im Dezember 2005 erwarten wir unser erstes gemeinsames Kind (Geburt Ukraine), und ich moechte unserem Kind die Moeglichkeit der finanziellen Unterstuetzung nicht entziehen. Es waere eine sehr brauchbare Hilfe fuer uns, denn HIER in der Ukraine haben wir ebenso kein Anrecht auf Unterstuetzung, die sich ohnehin auf eine EINMALIGE Summe von 1.200 Euro belaeuft!! Ich bin zutiefst verzweifelt und weiss nicht, was ich tun und an wen ich mich wenden kann/ soll, um, erstens, Auskunft zu erhalten, und zweitens, damit auch wir diese Chance wahrnehmen koennen. Im September werde ich nach Deutschland kommen, um vor Ort einiges in Erfahrung zu bringen und zu regeln... BITTE, lassen Sie uns doch auf diesem Wege wissen, (1)welche Vorausetzungen gegeben sein muessen, um Kindergeld zu erhalten (Anmeldung in D vorhanden, KV nicht, Geb.urkunde d. Kindes kann legalisiert werden, bereits abgesprochen mit dt. Botschaft etc.) (2) Zu welchen Massnahmen koennen Sie uns in unserem ganz personelichen Fall raten, damit wir uns die Moeglichkeit nicht verbauen. Wir wuerden mit der Zeit sicherlich ohnehin wieder nach Deutschland zurueckkehren, aber eben nicht mehr vor der Geburt und wenigstens ein halbes Jahr danach... (es waere ja auch zu viele Stress fur mcih und die Kleine) BITTE, Frau Hader, sollte es den noch so kleinsten Rat geben, vielleicht auch kleine Tricks - damit wir usere Situation ueberbruecken koennen... fuer eine gewisse Zeit, bis wir nach D kommen. Es ist doch im Endeffekt fuer unser Kleines, und ich bin auch Staatsbuergerin Deutschlands. E skann doch nicht sein, dass uns keine Unterstuetzung zugedacht ist!!! Ich freuemich sehr auf eine umgehende und ausfuehrliche Antwort. Mit freundlichen Gruessen aus Kiev, Doreen

Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 14:04



Antwort auf: Kindergeld (bei Auslandsaufenthalt)

Hallo, KG erhält man nur, wenn man in D steuerpflichtig ist. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit steht oder lals Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2005



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