hallo, ich habe noch eine frage. ist es korrekt, daß das hälftige kindergeld von kindern aus bestehender zweitehe bei mangelfallberechnung zwecks unterhaltsbestimmung für kinder aus der geschiedenen erstehe als einkommen mitangerechnet wird und so die erstkinder vom hälftigen kindergeld der zweitkinder profitieren? das kindergeld was die erstehefrau für die erstkinder bezieht aber bleibt unangetastet bei ihr? ehrlich gesagt, wenn das so ist, werde ich mich auch scheiden lassen müssen, um meine kinder durchzubringen, da ein unterhaltspflichtiger, in dem fall mein mann, ja keine sozialhilfe beantragen kann, weil unterhaltsleistungen beim amt nicht angerechnet werden. außerdem ist dann ja auch alles ungerecht verteilt, weil für die zweitkinder dann automatisch weniger bleibt, wenn ihr kindergelt anteilig noch an die erstkinder geht. Ist das wirklich so und wie kann das sein? sorry, aber mich plagen seitdem ich das gehört habe extreme existenzängste weil wir das kindergeld brauchen um unsere "nur" zweitkinder zu ernähren. lg, nell
Mitglied inaktiv - 12.03.2004, 14:07