Hallo! Ich werde ab 01.10.2004 wieder ganztags arbeiten (Teilzeit geht leider nicht, weil ich eine neue Stelle eingerichtet bekomme und mein Mann Elternzeit für die restlichen knapp zwei Jahre nimmt). Mein Mann wird aber die erlaubten 30 Stunden arbeiten. Unsere Kleinste wird in einem privaten Kindergarten untergebracht, der natürlich auch teuer ist. Uns wurde aber gesagt, dass man einen Kindegartenzuschuß beantragen kann (ESTG, R 21a