Frage: Kindergartenzuschlag vom AG

Guten Tag, ich bekomme seit meiner ersten Tochter (geb. 04)einen Kindergartenzuschlag. Für mein zweites Kind (geb. 01/06) bekam ich keines. Jetzt bekomme ich bald Nummer 3. Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich automatisch ein Anrecht für alle 3 Kinder? Da es freiwillig vom AG gezahlt wird, kann er es einfach einstellen, wenn es ihm beliebt, oder gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht? Danke im voraus! lg

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 11:33



Antwort auf: Kindergartenzuschlag vom AG

Hallo, das kommt darauf an - wenn er es allen An zahlt, kann es wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Wichtig ist also, was die Grundlage für die Zahlung ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2008