Guten Tag, ich bekomme seit meiner ersten Tochter (geb. 04)einen Kindergartenzuschlag. Für mein zweites Kind (geb. 01/06) bekam ich keines. Jetzt bekomme ich bald Nummer 3. Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich automatisch ein Anrecht für alle 3 Kinder? Da es freiwillig vom AG gezahlt wird, kann er es einfach einstellen, wenn es ihm beliebt, oder gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht? Danke im voraus! lg
Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 11:33