Sehr geehrte Frau Bader.
Ich habe einen Sohn der aktuell 2 Jahre und gute 3 Monate alt ist. Bei uns wurden die Plätze für den Kiga bereits vergeben und leider haben wir keine Rückmeldung erhalten. Ich habe dann telefonisch nachgefragt, aber man konnte mir nur sagen das es wenige Ü3 Plätze gibt und man nur mit Glück einen Platz bekommt und es auch darauf an kommt ob das Kind vor oder nach dem Stichtag geboren ist, wann man es angemeldet hat usw. Ich kann diese Aussage absolut nicht nachvollziehen. Mit Glück hat eine Platzvergabe im kiga meiner Meinung nach nichts zu tun. Haben im Freundes Kreis und bei der Spielgruppe mehrer Kinder die nach meinem Sohn geboren wurden und bereits einen kiga Platz zu gesichert bekommen haben. Warum wird ein Kind das 3 Monate nach dem kiga Start 3 Jahre alt wird so benachteiligt behandelt ? Was soll ich mir ihm machen ? Ihn erst mit fast 4 Jahren in den kiga schicken ? Geht das alles so mit rechten Dingen zu und müssen wir das einfach so hinnehmen ? Eine Tagesmutter finde ich nicht ausreichend für den kleinen Mann, dort sind ja oft sehr junge Kinder und er wäre einfach unterfordert. Er ist sprachlich sehr weit und ein Energiebündel.
von
Lisa0711
am 24.02.2019, 14:29
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Kindergartenplatz
Hallo,
ihr Kind hat ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Aber nicht bei einem bestimmten Kindergarten. Wenden Sie sich an die Gemeinde, setzen Sie schriftlich Fristen und drohen Sie mit Klage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
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Kindergartenplatz
Wann habt ihr euch denn auf die Anmelde/Wartelisten setzen lassen? Evt. haben die Kinder, die jetzt einen Platz bekommen, eben schon seit 2 Jahren auf der Liste gestanden? Das hat ja dann eben nichts mit Glück zu tun, sondern mit den Vergabekriterien.
Aber davon ab: du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Da würde ich mal etwas mehr Druck machen zb bei der Stadt/Gemeinde. Vor allen Dingen, wenn du sonst einen Job nicht antreten kannst?
Wunschplätze gibt es dann allerdings nicht. Gibt es also tatsächlich keine Kiga-Plätze mehr und dir übergangweise erst mal ein TaMu angeboten, kannst du die zwar ablehnen - die Stadt hätte aber ihren Teil erfüllt.
von
cube
am 24.02.2019, 15:34
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Kindergartenplatz
Wenn du dein Kind nur in einer KiGa anmeldest, dann hast du eben das Pech das er dort erst mit 3 Jahren hin darf. Für U3 Kinder gibt es Krippen, KiTa´s und TaMu. Zumal viele die Kinder schon anmelden bevor sie überhaupt geboren sind oder spätestens kurz nach Geburt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hast du seit dein Kind 1 Jahr ist. Das betrifft aber nicht wie Wunscheinrichtung. Notfalls eben auch eine TaMu. Wenn dir das nicht passt, muss dein Kind eben solange daheim bleiben bis in der Wunscheinrichtung ein Platz frei ist. Allerdings kann die Gemeinde hingehen und sagen, wir hatten doch einen Platz, der war nicht genehm, damit sind die raus aus der Sache.
Ein weiterer Faktor, viele KiGa´s und KiTa´s haben angeschlossene Krippen. Die Kinder welche dort alt genug sind in die älteren Gruppen zu wechseln, werden natürlich bevorzugt. Kommt dann ein Kind erst später, weil die Eltern meinen es die ersten 3 Jahre selbst betreuen zu müssen, geht es evtl leer aus wenn die Plätze schon alle voll sind. So kann es sein das Kinder obwohl jünger wie deines, trotzdem schon einen Platz haben.
von
Felica
am 24.02.2019, 16:11
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Kindergartenplatz
Vielleicht haben die anderen die Platz früher angemeldet.
Vielleicht haben die anderen Geschwisterkinder dort.
Solltest du eine Tagesmutter ablehnen dann ist die Gemeinde raus und du hast Pech.
Sie können dir auch einen Platz in einer anderen Einrichtung anbieten.
von
kati1976
am 24.02.2019, 19:13
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Kindergartenplatz
Ich habe ihn natürlich nicht nur in einem Kindergarten angemeldet und natürlich auch nur in den Kindergärten die eine Ü3 Betreuung haben. Angemeldet habe ich ihn unmittelbar nach der Geburt, vorher geht es hier nicht. Nein die anderen Kinder haben weder Geschwisterkinder, noch sind sie eher angemeldet worden oder waren vorher in sonst einer Betreuung. Bei einer Mutter weiß ich ganz sicher das sie sogar garnicht arbeitet und wie gesagt sind sie alle nach meinem Sohn geboren, also braucht mir da keiner kommen mlt Stichtag usw. Ich gehe zur Zeit arbeiten, aber nicht so viel wie ich gerne möchte da sonst die Betreuung für den kleinen nicht gegeben ist. Ich weiß das die Ü3 Plätze wenig sind, aber ich verstehe nicht warum Kinder mir 1 oder grade 2 Jahren abgenommen werden, aber Kinder die schon fast 3 sind nicht.
von
Lisa0711
am 24.02.2019, 22:22
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Kindergartenplatz
Es bleibt dabei - du hast einen Anspruch auf Betreuung und diesen kannst du geltend machen. Notfalls mit Klage drohen (bei der Stadt/Gemeinde) oder Schadenersatzforderungen wegen entgangenem Gehalt (sofern du einen Arbeitsvertrag hast, den du dann nicht antreten könntest).
Es ist nicht relevant, wer evt. bevorzugt wurde oder sich später angemeldet hat etc - es sei denn, du könntest beweisen, dass du wissentlich benachteiligt wurdest.
Im Übrigen entscheidet ein Kiga nicht nur nach Anmeldedatum und Alter oder Geschwister - er achtet auch auf eine gute Altersdurchmischung/Verteilung und Gewichtung Mädchen/Jungen. Es kann also auch durchaus sein, dass zB bereits ein Jungenüberschuss in der Einrichtung vorhanden ist und deshalb Mädchen bevorzugt werden - oder eben eine bestimmte Altersgruppe.
Deswegen: Anspruch nachdrücklich gegenüber der Stadt geltend machen!
von
cube
am 25.02.2019, 14:26
Antwort auf:
Kindergartenplatz
In welchem Bundesland lebst du denn?
In NRW z.B ist es so, dass Kinder die am 1.11 oder später geboren sind noch als 2jährige gelten. Wenn dein Kind aktuell 2 Jahre und 3 Monate alt ist, würde er hier für das Kita-Jahr 2019/20 als 2jähriger gelten.
Normalerweise haben Kitas Vergabekriterien, in die z.B. auch Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einem Verein zählen können. Manchmal wird versucht Geschlechter einigermaßen gleichmäßig zu mischen, es gibt nur Plätze mit einem bestimmten Stundenumfang, das genaue Alter spielt eine Rolle etc. Kannst natürlich bei den Kitas nachfragen, welche Vergabekriterien Sie haben.
Ansonsten musst du dich an die Stadt wenden, die sind für deinen Anspruch auf Betreeung zuständig.
von
85kathali
am 25.02.2019, 15:21
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Kindergartenplatz
Hier kam noch dazu das es wichtig war wie viele Stunden Betreuung geplant waren. Da alle Vollzeitplätze schnell voll waren, rutschten die nach hinten und Teilzeitplätze wurden bevorzugt. Wer da also flexibel war, hatte die besten Chancen.
von
Felica
am 25.02.2019, 15:45