Hallo Frau Bader! Ich habe die Möglichkeit meinen Sohn mit 20Monaten in einer Kindertagesstätte unterzubringen. Ich bekomme für ihn kein Erziehungsgeld mehr. Nun wurde seine Schwester im April geboren und ich habe dann im Mai die Auskunft bekommen, dass sie ihn nicht nehmen dürften, da ich zu hause bin. Was für ein Gesetz soll das sein? Und warum darf die Tagesstätte ihn dann nicht nehmen? Für ihre Antwort bedanke ich mich schon im voraus. lg Ina
Mitglied inaktiv - 03.06.2002, 17:30