Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie: ich wohne hier auf dem Land und meine Tochter hat ab September einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz der ca. 15 Kilometer von uns entfernt ist und der Kindergarten öffnet um 7:15 Uhr. Mein Problem ist nun folgendes: ich arbeite 80 Kilometer entfernt und muss um 6:30 Uhr von zu Hause wegfahren. Ich kann sie folglich nicht in den Kindergarten bringen und auch mein Freund fährt um diese Zeit los. Ich habe der Bürgermeisterin den Vorschlag gemacht, dass sie in der Gemeinde in den Kindergarten geht, zu dem unsere Ortschaft gehört, weil ich meine Tochter dann meiner Freundin in der Früh bringen könnte, Nachmittags könnte ich sie selber abholen. Die Gemeinde hat dies abgelehnt, mit der Begründung, dieser Kindergarten sei voll, ich müsse sie in den bringen, der für unseren Ort zuständig ist. Eine weitere Möglichkeit wäre nun ein Gastkindergartenantrag in der Gemeinde, in der ich arbeite. Darf mir die Gemeinde diesen ablehnen? Ich bin auf meinen Job angewiesen und würde in sonst verlieren. Muss mir die Gemeinde da nicht entgegen kommen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 18:08