Frage: Kindergartenplatz

Liebe Nicola, unsere eigentlich recht wohlhabende Gemeinde hat nicht genügend Kindergartenplätze. Daher ist es werden nur einmal im Jahr Plätze vergeben, zum September. Ich habe schon längst wieder angefangen zu arbeiten, mein Mann studiert und ich ärgere mich scheckig. In Kiel, wo ich bis vor wenigen wochen wohnte, gab es diverse KiTas mit Plätzen für Kinder unter 3. Hier keinen einzigen. Ich weiß, daß ich keinen Anspruch habe. Aber wenn ich einen Platz in Kiel bekomme, ist dann meine Wohnortgemeinde zum Kostenausgleich verpflichtet? Eine solche Bescheinigung möchte die (Ganztags-)Kita des Studentenwerkes nämlich haben, da sie sonst auch Zuschüsse von der Stadt bekommt. Eine Nachbarin, deren Situation identisch ist, hat zumindest schon eine mündliche Zusage bekommen, daß diese Kosten übernommen werden. Wenn sie einen Bescheid darüber bekommt, habe ich dann nicht quasi einen Anspruch auf Gleichbehandlung? Wenn meine Tochter 3 ist (noch lange hin :-( ) habe ich dann ja Anspruch auf einen Platz hier und zwar, wie mir andere Antworten schon verrieten, auch gleich zum 3. Geburtstag und nicht erst ein halbes Jahr später im September. Wo kann ich dies nachlesen? In irgendeinen Gesetz oder dergleichen muß der Anspruch doch verankert sein. Ich möchte gewappnet sein, wenn ich mch wieder an die Gemeinde wende... Dank und Gruß von Birgit

Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 21:09



Antwort auf: Kindergartenplatz

Liebe Birgit, worauf soll der Anspruch auf Kostenübernahme beruhen? Solange das Kind noch nicht drei ist, gibt es ja gerade keinen Anspruch. Bzgl. der Rechtsquellen bitte ich Sie, erst mal in der Suchmaschine zu scheuen. Da gibt es was dazu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2001



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