Frage: Kindergartenplatz in Hessen

Guten morgen, habe in Ihrem Forum gelesen, dass man einen Kindergartenplatz zur Not auch einklagen kann. Mein Sohn wird nämlich am 26.01.2008 3 Jahre alt und die Aufnahme bei uns im Ort läuft normal immer erst im Sommer! Gilt der Kindergartenplatzanspruch, den jedes Kind ab 3 Jahre hat für die komplette Umgebung oder habe ich sogar Rechtsanspruch auf einen Platz bei uns im Ort? (Wäre für das Kind auf jeden Fall besser) Im voraus schon vielen Dank für Ihre Antwort Angela

Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 11:50



Antwort auf: Kindergartenplatz in Hessen

Hallo, der Anspruch ist einklagbar. Der Platz muss aber ortsnah sein. Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Für Eltern ohne Kraftfahrzeug sicher ortnaher als für mobile Eltern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2007



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