Hallo, wir möchten unseren Sohn in Bayern in einem Kindergarten betreuen lassen. Leider wohnen wir in Baden-Württemberg (der bay. KIGA ist näher als der in BW). Bei unserer Wohngemeinde, als auch bei der Sitzgemeinde des KIGA haben wir Gastkinderanträge gestellt, die beide abgelehnt wurden. Wie sieht es aus, wenn wir einen Zweitwohnsitz in Bayern anmelden? Haben wir dann ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz in Bayern? Wo ist dies geregelt? Vielen Dank. MfG waschtruck
von waschtruck am 15.12.2011, 20:12