Guten Abend, Frau Bader. Wir wohnen in Bayern auf dem Land und sind Ortsteil einer Gemeinde. In der Gemeinde selber gibt es einen Montessori-Kindergarten, wo wir unseren Sohn gerne unterbringen möchten. Dort heißt es aber, sie nähmen nur Kinder aus dem Ort selbst, nicht aber aus den Gemeindeteilen. Die anderen beiden Kindergärten (1x Träger: Kirche, 1x Träger: Gemeinde) im Gemeindeort möchten wir aus versch. Gründen nicht nutzen. Ist es zulässig, daß ein Kindergarten - gerade auf dem Land - solche Aufnahmekriterien festlegt? Wir gehören doch auch zur Gemeinde! Wir würden uns über eine kurze Antwort sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen, Babe.
Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 21:12