Kindergartengesetz, bzw. Rechte der Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartengesetz, bzw. Rechte der Eltern

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist mit Windel im Kindergarten angenommen worden. Nun ist ein Jahr vergangen und wir kommen einfach nicht auf einen Nenner. Der Kindergarten möchter ihr jetzt die Windel wegnehmen, zumindest das sie ohne Windel in den Kindergarten kommt. Jetzt zu meiner Frage, darf eine Leitung das überhaupt entscheiden, evtl. meinem Kind dann den Platz verweigern.........Ich habe einem Kinderarzt konsultiert zu dem Thema und der sagt ebenfalls ganz klar das man ihr die lassen soll. Ich finde schon das mich unterdruck setzen von der Leitung als nicht rechtens, aber wie die genaue Rechtslage ist weiß ich leider nicht. Wenn sie einen Rat oder einen Link hätten wäre ich ihnen sehr dankbar. Ich möchte nicht direkt beim Jugendamt anrufen, bevor ich nicht sicher weiß wie die Lage ist.

Mitglied inaktiv - 15.11.2008, 07:49



Antwort auf: Kindergartengesetz, bzw. Rechte der Eltern

Hallo, das war mal früher so, heute darf die Kleine Windel tragen (meine Maus war auch bis 3 1/4 mit Windel im KiGa). Man soll Ihnen doch mal sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage man der Kleinen die Windel wegnehmen will. Ausserdem besteht ein Anspruch auf den KiGa-Platz ab 3 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2008



Antwort auf: Kindergartengesetz, bzw. Rechte der Eltern

Eine Rechtsgrundlage werden sie wohl nicht haben zumindest haben sie mir keine in den mitlerweile 4 Gesprächen, aber sie wollen halt nicht mehr da es nicht ihr Stil ist. Meine Tochter ist 4 grad im Nov. geworden und die Eingewöhnung lief nicht glatt. Beklagen Unterbesetzung und merken an das meine Tochter sich ohne Windel wohler fühlen würde da ihr der "Babypo" nicht gut tut. Das andere Kinder das belächeln. Ist meiner Meinung nicht der Fall, außerdem habe ich mich im Forum von Dr. Posth ausgiebig damit auseinandergesetzt. Wollte nur wissen ob sie eine rechtliche Grundlage haben, vielleicht eine die ich noch nicht kenne oder nicht gefunden habe. Lieben Dank erstmal für ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 15.11.2008, 21:18



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