Frage: Kindergartenermäßigung?

hallo, es gibt ja jetzt wohl neue anträge auf die sozialstaffel. ich komm da nun ein bisschen durcheinander. mein partner ist nicht der leibliche vater meines sohnes, muss nun das einkommen mit rein oder nicht? und wieso wird nur der "mietbetrag" in höhe sozialamt/ harzt 4 angerechnet, wo wir doch viel höheren Zinsabtrag haben??? Gibts denn da dann noch andere Möglichkeiten eine Ermäßigung zu bekommen?

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:15



Antwort auf: Kindergartenermäßigung?

hallo, alles zu finden im Kindertagesstättengesetz (s. http://www.jugend.rlp.de/cms/index.php?id=255) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2005