Frage: Kindergartenbetreuungskosten

Guten Tag Frau Bader, mein Chef hat sich dazu bereit erklärt mir mtl. 170 Euro Kindergartenbetreuungsgeld zu zahlen. Nun bin ich in der siebten Woche schwanger und krank geschrieben. Er hatte mich gekündigt. Ich habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet. Laut Telefonat nimmt mein Chef die Rechte an der Kündigung zurück und möchte dass ich ins BV gehe. Mein Arzt mcuhte mir dieses nicht ausstellen. Mein Chef möchte mir keines geben. Einen geeigneten Arbeitsplatz hat er allerdings auch nciht für mich (Fachkraft in der Pflege). Nun hat er mir zwar mein Gehalt überwiesen, allerdings ohne Kindergartenbetreuungskosten, jene im Arbeitsvertrag verzeichnet sind. Nun habe ich ihm eine Email verfasst mit der Bitte sich damit auseinander zu setzen und mir den Betrag zu überweisen. Aus Kulanz möchte ich ihm nun diese Zeit geben, ehe ich wieder zum Anwalt gehe. Nun kommen wir zur eigentlichen Frage. Müsste er mir, trotz BV, da vertraglich festgehalten, weiterhin die Kinderbetreuungskosten bis zum Mutterschutz zahlen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen. MfG

von Pusteblume1216 am 15.08.2018, 18:24



Antwort auf: Kindergartenbetreuungskosten

Hallo, im BV dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden als ohne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



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