Frage: Kindergartenbeitrag

Hallo Frau Bader, Wann ist kompliziert bei uns zu erklären: Also, ich habe meine Tochter im Juni letzen Jahres für einen kindegartenplatz, in einem Dorf, in das wir ziehen wollten, angemeldet. Wir haben dort auch einen Platz bekommen. Vertrag unterschrieben usw. Leider hat sich der Umzug bis in Januar diesen Jahres gezogen. Wir haben in dem Ort, wo wir den Platz hätten, letztendlich doch keine Wohnung bekommen. Ende Dezember schreibt mir die Leitung von Kindergarten, ob wir den Platz zum 01.01.18 nehmen. Ich habe dann geantwortet, dass wir keine Wohnung bekommen haben und noch auf suche sind. Falls wir eine uns Wohnung in XXX finden, würden wir uns melden. Daraufhin kam nie eine Antwort und ich dachte, die Sache wäre damit erledigt. Vor 5 Tagen schreibt mich die Leitung nun erneut an und fragt, ob ich den Platz haben möchte. Sie hätte ihn die ganze Zeit frei gehalten und müsste nun Geld abbuchen. Ich soll mich doch bitte melden. Daraufhin habe ich geschrieben, dass wir den Platz nicht mehr benötigen. Heute wurden von meinem Konto 180 Euro abgezogen. Ich konnte es wirklich nicht fassen. Mir ist bewusst, dsss wir einen Vertrag abgeschlossen haben. Aber ich habe ja zweimal gesagt, dass ich ihn nicht benötige. Sie hätte mir doch sagen können, dass ich den Vertrag bitte schriftlich kündigen soll. Sie hat sich die letzten Monate nicht gemeldet und da dachte ich, es wäre ok, als ich abgesagt habe. Und als sie vor ein paar Tagen wieder nachfragte, sagte ich ja wieder ab. Trotzdem ziehen sie den Betrag ab. Ich finde es unverschämt. Kann ich da irgendwas machen? Weiterhin bin ich alleinerziehend und in elternzeit und müsste sowieso nicht 180 Euro zahlen.

Mitglied inaktiv - 06.03.2018, 19:17



Antwort auf: Kindergartenbeitrag

Hallo, es kommt darauf an, was zur Kündigung im Vertrag steht - aber genaugenommen haben Sie nie abgesagt, sondern nur hingehalten. Der Kindergarten hat deshalb den Platz freigehalten. Nach meiner Meinung ist der Betrag zu zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2018



Antwort auf: Kindergartenbeitrag

aber ja. du hast einen vertrag gemacht wie du sagst, den du nie gekündigt hast. du sagtest, du würdest dich melden. aber schriftlich gekündigt, wie man es bei verträgen machen MUSS hast du nicht. das steh doch im vertrag drin, bis wann gekündigt werden muss. du hast die frist verpasst und der platz wrude freigehalten. daher wird es schon berechtigt sein, dass du das bezahlen musst. wie deine finanzielle situation aussieht und wo du dir das geld jetzt holen kannst oder auch nicht, interessiert den kindergarten nicht. das hättest du vorher klären müssen, wer bezahlt

von mellomania am 06.03.2018, 21:40



Antwort auf: Kindergartenbeitrag

Und dazu kommt: die Dame hat mehrmals gefragt, ob ihr den Platz benötigt - woraufhin du eben nicht mit "nein" geantwortet hast, sondern "wenn wir ... dann". Im Prinzip hat euch die Dame sogar einen Gefallen getan und den Platz freigehalten. Obwohl ihr euer Kind keinen einzigen Tag gebracht habt, offenbar auch keine Beiträge bezahlt habt und euch nicht klar geäußert habt.

von cube am 07.03.2018, 09:51



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