Frage: Kindergarten

Hallo Frau Bader Meine 3 jährige Tochter trägt noch die Windeln also ist noch nicht sauber. Sie ist seit September im Kindergarten und es gibt Probleme was wickeln angeht. Sie macht nachdem essen ihr großes und habe sie öfters mit vollen Windeln abholen müssen. Am Info Tag wurde uns gesagt das bei Bedarf gewickelt wird nun sagt mir die Leiterin das soll heißen 1x in der woche bzw monat. Heute hat sie mir gesagt es steht im vertrag dass die kinder sauber sein müssen also Windel frei. Sie sagte ich soll sie bis 8:45 Uhr bringen (bis dahin sollten alle Kinder dort sein) und um 12:15 Uhr abholen damit sie sowenig wie möglich im Kindergarten ist. Laut Vertrag von 8-15 Uhr. Ich habe dann gesagt dass ich sie um 13 Uhr nachdem essen abholen möchte und wenn sie in die Windel macht bin ich ja da. Meine Frage ist nun die Leiterin sagte wenn sie bis Weihnachten nicht Windel frei ist wird sie den Vertrag kündigen, darf sie das? Ich soll sie in eine Krippe anmelden, ich war so froh das meine Tochter sich so schnell an das Kita gewöhnt hat. Falls es sein muss rufen sie mich an damit ich zum Kita gehe um die Windeln zu wechseln.

von Nevin0821 am 12.10.2017, 23:55



Antwort auf: Kindergarten

Hallo, das ist ein Kind und keine Maschine. Sie haben Anspruch auf den Platz, auch wenn das Kind nicht trocken ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



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