Guten Tag. Meine Tochter ging 2013 in den Kiga. Mit etwas über 2 Jahre. Damals war ich Leiharbeiterin und verdiente nicht gut und wir wurden "tief" eingestuft. 2014 bekam ich Festeinstellung. Schickte dann von mir und meinem Mann die letzten 3 Monatsabrechnungen. Wie ich es am Telefon mit dem Jugendamt besprochen hatte. Wir wurden dann auf 60000 Euro hochgestuft. Das war ca mitte des Jahres. Hatte noch gefragt ob ich nochmal Lohnabrechnung zuschicken soll. Die Dame meinte "nein, die würden sich melden wenn die was brauchen" und so lief es dann bis 2017.. da war sie dann beitragsfrei. Wurde letztes Jahr eingeschult.da sie in die OGS muss, wurde natürlich neu berechnet und da ist denen aufgefallen das ich eigentlich bis 80000 Euro eingestuft werden muss. So, jetzt bekam ich ein Schreiben das ich von 2013-2017 Nachzahlen muss. 1900 Euro! Dürfen die 5 Jahre zurück verlangen??? War ja nicht meine Schuld
von
Nicole30
am 29.04.2018, 02:05
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Kindergarten nachzahlung
Hallo,
haben Sie denn ihre Steuerbescheide regelmäßig eingereicht? Steht das in den Akten?
Grundsätzlich verjähren diese Ansprüche in vier Jahren.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben würde ich Ihnen raten, sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuwenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2018
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Kindergarten nachzahlung
Hi. Hattet ihr denn innerhalb der letzten Jahre nochmals eine Gehaltserhöhung bekommen? Wenn ja, wäret ihr verpflichtet gewesen, dies dann auch wieder mitzuteilen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. jeweils beginnend am Ende des Jahres. Somit währen Beiträge aus aus den Jahren 2013 und 14 verjährt - die übrigen Jahre jedoch nicht.
Ich würde noch mal nachfragen, auf welche Jahre genau sich die Nachzahlungen beziehen sollen.
von
cube
am 29.04.2018, 07:52
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Kindergarten nachzahlung
Nein. Bekamen wir nicht. Achso, hatte vergessen dazu zuschreiben das man uns eigentlich ab 2014 bis 80000 hätte einstufen müssen. Hatte es sofort nachgerechnet als ich den Bescheid für die Nachzahlung bekam. Also müsste ich nur vom 1.1.15 an zahlen?
von
Nicole30
am 29.04.2018, 15:11
Antwort auf:
Kindergarten nachzahlung
Habe gerade nochmal nachgelesen, da es genau zu solchen Fällen Gerichtsurteile gibt. Es gilt hier die Festsetzungsfrist, diese Beträgt 4 Jahre. Die Festsetzung kann ja erst erfolgen, wenn ihr (Bringschuld eurerseits) den Steuerbescheid eingereicht habt und gilt ja rückwirkend für das vergangene Jahr. Demnach müsstet ihr für ab 2014 nachzahlen. Wichtig ist eben auch, ob ihr eurer Pflicht nachgekommen seid, die Steuerbescheide jährlich einzureichen oder ob diese mal angefordert sind, von euch aber nicht eingereicht wurden.
Wenn die Dame vom Amt irgendetwas gesagt hat von „wir melden uns“ entbindet es euch nicht von eurer Pflicht, regelmäßig eure Nachwweise einzureichen. Die Aufforderung dazu wird im ersten Schreiben des Jugendamtes zur Beitragsfestsetzung gestanden haben.
Aber bist du dir denn wirklich sicher, das das Amt sich verrechnet hat? Oder gab es nicht evt Sonderzahlungen, Boni oä durch die sich euer Einkommen eben doch nochmals erhöht hat?
Aber selbst wenn sie sich verrechnet haben - ihr habt ja tatsächlich so viel verdient und euer Kind ist betreut worden. Warum solltet ihr das nicht bezahlen müssen? Eigentlich weiß man doch auch, was man verdient und merkt dann doch auch selbst, das zu gering eingestuft wurde.
von
cube
am 29.04.2018, 19:14
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Kindergarten nachzahlung
Hier(NRW) ist es auch so, dass man die Bescheide jährlich einreichen sollte bzw bei einer Änderung von mind. 10 Prozent. Steht auf dem Bescheid.Haben wir zwar auch nicht gemacht, da die Änderungen minimal waren, bei der Großen würde am Ende der Kigazeit nochmal alles angefordert und es gab dann sogar Geld zurück, beim Kleinen war es jetzt so, dass wir für die Jahre 2014-2017 nachzahlen mussten, allerdings nur knapp 200€. Vielleicht haben sich ja auch die Stufen geändert in der Zeit.
von
sternenfee75
am 29.04.2018, 22:05