Folgender Fall:
Kind 3 Jahre alt wurde wegen angeblicher Verhaltensauffälligkeiten und Wortkargheit aus dem Kindergarten verwiesen.
Den Eltern wurde nahegelgt, das Kind in eine "Sondereinrichtung" zu geben. Schwester des Kindes ist bereits im selbigen Kindergarten.
Der Kinderarzt sieht jedoch keine Probleme...
Kita nimmt das Kind aber nicht mehr auf. Welche Rechte haben die Eltern?
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 18:51
Antwort auf:
Kindergarten: Welche Rechte hat ein Kind/Mutter
Hallo,
der KiGa muss schon Argumente haben, insbesondere auch Beweise, dass andere Kinder Nachteile erleiden.
Ausserdem muss es eine Satzung geben, unter welchen Umständen ein Ausschluss möglich ist.
Wenden Sie sich an den Träger - vielleicht bringt Sie das weiter!
Ob ein Kinderarzt das so richtig beurteilen kann, weiß ich nicht (Dr. Busse fragen), ich würde einen Kinderpsychologen einschalten.
Parallel würde ich mich nach anderen Möglichkeiten umsehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2010
Antwort auf:
Kindergarten: Welche Rechte hat ein Kind/Mutter
ich find das für eine frechheit. bei uns im kiga gibts genügend kinder die auch sprach und entwicklungsverzögert sind. die meisten kinder gehen dann ausserhalb des kigas dann zu logo und ergo.
in dem kiga wird super kooperiert mit logo und ergo und auch die erzieherinnen sind super drauf und verweisen an uns mamis auch mit tipps.
ich würd dir mal raten, das problem im kiga nochmal genau zu besprechen und ggf mal zur spz mit deinem kind gehen und dort eine bescheinigung ausstellen zu lassen, in wie weit dein kind tatsächlich verzögert sein soll.
aber einfach so ein kind aus kiga zu werfen ist schon eine frechheit.
lg manu
Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 07:44