Frage: Kindergarten Bestrafung

Mein Sohn geht in einen Regelkindergarten und ist durch eine Wahrnehmungsstöru.g und Tendenz ADHS leider nicht immer so einfach. Die Erzieherinnen bestrafen ihn ständig mit “ins Büro sitzen“ usw. Nun machen die Schulanfänger Kinder einen Schwimmkurs ( es sind dieses Jahr nur 3 Kinder) zu diesem haben sie nun meinen Sohn auch ausgesperrt. Also er darf nicht mit. 2 Erzieherinnen mit nun 2Kindern. Ich habe im Netz gelesen das Bestrafung gar nicht erlaubt ist. Was tun? Bin stink sauer momentan

von asclepiatina am 28.06.2019, 07:55



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Hallo, ich habe auch so ein Kind (inzwischen älter) und kenne das auch. Er musste auch dauernd im Büro im KiGa sitzen. Ich sehe das nicht als Bestrafung, sondern als Erziehungsmaßnahme. Auch wenn es bitter ist - irgendwelche Konsequenzen muss der KiGa ziehen. Gerade solche Kinder brauchen klare Regeln und Vorgaben. Und bzgl des Schwimmens können Sie ja vorschlagen, mitzugehen. Liebe Grüße und noch viel Kraft, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2019



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Die Sicherheit deines Kindes und die der anderen Kinder geht vor. Ausschluss ist nicht gleich Bestrafung. In der Gruppe unseres Kindes war ein aggressives Kleinkind. Die Kita konnte den erhöhten Betreuungsbedarf gefühlt 1 zu 1 nicht abdecken. Eine rechtliche Bewertung ist meiner Meinung nach gar nicht möglich. Niemand kennt das Kind. Man nimmt an die Erzieher werden das Kind schon nicht aus Willkür ausgrenzen. Gab es Gespräche? Bg

von HeyDu! am 28.06.2019, 08:27



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Sehe es genauso wie HeyDu. Wenn Du schon Dein Kind als „nicht so einfach“ beschreibst, hat man ja ein vage Vorstellung wie es ist. Die Verantwortung ihn da in einen Schwimmkurs mitzunehmen, würde ich auch nicht tragen. Ich nehme auch mal an, dass er noch nicht schwimmen kann. Der Ausschuss ist hier verständlich und sicher keine Bestrafung.

von Car.78 am 28.06.2019, 09:03



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Was sollen die Erzieher den machen? Ist es dir lieber das es beim Schwimmen dann zu einem Unglück kommt? Den wenn dein Kind nicht hört, dann ist es nicht nur selbst in Gefahr sondern auch für andere eine Gefahr. Gerade bei solch gefährlichen Situationen. Ich würde mich weniger über mögliche Bestrafungen in KiGa Sorgen, sondern eher schauen wie kann ich meinem Kind helfen das es zu solchen massnahmen gar nicht kommen muss. Sprich was läuft an Therapie für dein Kind. Den was glaubst du wie es in der Schule weitergeht wo 25-30 Kinder in einer Klasse sind?

von Felica am 28.06.2019, 10:05



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Er wird ha nicht alleine im Büro sitzen. Ich gehe mal davon aus das er den ganzen Ablauf stört und die anderen Kinder nichts machen können und er dann eine Auszeit bekommt. Ich finde das so richtig. Das mit dem Schwimmkurs kann ich nachvollziehen,da ist DAS Risiko eines Unfalls sehr hoch. Hier durfte ein Kind aus diesem Grund auch nicht mitmachen. Warum geht er dann nichtin einen Integrativen Kindergarten?

von kati1976 am 28.06.2019, 10:19



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Mhh, ich kann dich einerseits verstehen - du möchtest natürlich, dass dein Kind nicht immer ausgeschlossen wird. Andererseits ist genau der Regelkiga evt. mit auf ein Kind/Kinder mit Wahrnehmungsstörung und mgl. ADHS eben gar nicht eingerichtet/vorbereitet und muss dann eben den Schutz der anderen Kinder aber auch deines Kindes in den Vordergrund stellen. Ich denke, du musst hier auch unterscheiden zwischen Maßnahmen während der KiGa-Zeit und dem Ausschluss vom Schwimmen. Schwimmen mit einem Kind, das evt. eben nicht zu bändigen ist, auf Grund der Wahrnehmungsstörung eine 1:1 Betreuung dort bräuchte ist eine ganz andere Sache. Da steht viel mehr der Sicherheitsaspekt im Vordergrund als eine Maßnahme bzgl. Regeln nicht einhalten oä. Ich würde das Gespräch mit dem KiGa suchen und dort deine Eindrücke schildern. Sprecht offen über die Probleme. Vielleicht musst du dir auch einen Integrativen Kiga suchen/Förderkiga suchen? Oder über einen I-Status spezielle Förderung im Kiga? Ich glaube nicht, dass der Kiga keine Lust hat - vielmehr, dass es im normalen Ablauf nicht möglich ist, auf dein Kind immer speziell oder 1:1 einzugehen.

von cube am 28.06.2019, 12:50



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

1. Sind es 2Erzieher und nur 3 Kinder.. gut 2 da meiner nicht mit darf. 2 nein es gab keine Gespräche 3. Doch er kann Schwimmen und die sind in einen kleinen seperaten Becken.wo sie alleine sind. 4. Doch er wird da alleine ins Büro gesperrt! Ich weiß inzwischen das es Rechtlich nicht in Ordnung ist. Ich hatte Angeboten mit zu kommen, das wurde aber sofort abgelehnt. Es ist so das die Feld und Wiesen Erzieher bei uns überfordert sind, ich war schon alleine mit 3 Jungs schwimmen an seinem Geburtstag und es war null Problem. Sobald ein Kind nicht sofort so reagiert wie die es haben wollen ist man 2. Klasse und das Kind wird behandelt wie Dreck. Habe demnächst Termin beim Jugendamt und werde da Berichten was der Kindergarten Taugt, denn die Integration vom Jugendamt die extra in den Kindergarten kommt sieht es ähnlich.. er wird auf sozialer ebene bestraft für seine “Krankheit“. Wenn mein Sohn sich mit einem Kind anfreundet treibt die Erzieherin sofort einen Keil dazwischen! Ist mir Mittlerweile von 3 Mamas ungefragt zugetragen worden. Bin froh den Laden bald los zu werden. Wäre ich wegen der Arbeit nicht auf den Kiga angewiesen hätte ich längst den Kleinen da raus geholt.

von asclepiatina am 04.07.2019, 12:36



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Wir wohnen in einem Bergdorf, der nächste Kiga ist über 20km weg und der nächste Integrative ca 35-40km Wir haben 5 Leute für 20Kinder

von asclepiatina am 04.07.2019, 13:05



Antwort auf: Kindergarten Bestrafung

Ausschluss aus der Gruppe und dann allein sitzen lassen ist eine Strafe und gilt als Kindeswohlgefährdung. Ein Kind aufgrund seiner Einschränkungen von vorn herein auszuschließen, ist Diskriminierung: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/beratung_node.html

von MinaMilena am 13.02.2020, 23:29



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