Frage: Kinderfreibetrag

Hallo, ich hoffe sie können mir helfen. Das Rathaus hat es nicht ans Finanzamt weiter geleitet, das wir ein weiteres Kind haben (wir leben noch bis Juli in getrennten haushalten) wir haben jeden Monat angerufen beim Finanzamt und im Rathaus und niemand konnte uns etwas sagen trotz Abgaben der Unterlagen. Nun schlappe 1 1/2 Jahre später, hat es endlich geklappt, nachdem wir persönlich dort waren und Druck gemacht haben. Was passiert jetzt? Bekommen wir das Geld zurück erstattet oder ist das erledigt und der Freibetrag läuft ab dem Zeitpunkt wo er offiziell beantragt wurde

von Miahailey13 am 17.02.2020, 14:19



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Hallo, verstehe ich nicht. Sie müssen das Kind doch in der EInkommenssteuererklärung angegeben haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Hi, geht es um den Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer? Wann kam es denn auf sie Welt? Habt ihr das Kind in euren Steuererklärungen für 2018?, 2019? angegeben? Dann ist es beim Bescheid doch sicherlich berücksichtigt worden und ihr müsstet dafür Geld zurückbekommen haben. Eas nimmt denn der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung an?

von drosera am 17.02.2020, 16:43



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Heute hatte ich endlich jemand von Finanzamt am Telefon, der mit mitteilte das das Kind bei meinem Freund nicht eingetragen wäre. Jedoch bei mir zur Hälfte. Er ist am 07.09.18 geboren und da sind wir aufs Rathaus haben die geb Urkunde und Co abgegen und diese leiten das ja dann auch ans Finanzamt weiter, das der kinderfreibetrag auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann.

von Miahailey13 am 17.02.2020, 17:30



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Nein, das leitet nicht das Rathaus weiter. Wie kommt ihr darauf? Das macht die Krankenkasse und der Arbeitgeber. Oder man selbst.

von Felica am 17.02.2020, 21:01



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Einen Kinderfreibetrag und Kindergeld sind ja gekoppelt - ihr erhaltet doch sicher das KG? Hat dein Freund die Erklärung 2018 gemacht und das Kind dort angegeben oder nicht? Oder von welchem Geld redest du überhaupt? Hat er bei seinem AG die Geburt gemeldet? Wieso hast du nur 0.5 bei mehreren Kindern und ledig?

von Tini_79 am 17.02.2020, 22:25



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Dein Freund muss für 2018 und 2019 eine Steuererklärung machen. Dann wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Und sollte er zuviel Steuern bezahlt haben, gibt es eine Steuer Rückzahlung.

Mitglied inaktiv - 19.02.2020, 15:29



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