Frage: Kinderfreibetrag

Hallo, ich habe folgende Frage: Situation: 1 jahr elterngeld, zweites jahr nicht aber ich bleibe trotzdem zuhause. Wir sind nicht verheiratet. Er hat einen job. Wer sollte das Kind auf die Steuerkarte nehmen und in welchem jahr. Wo und wie beantrage ich den Steuerfreibetrag? Vielen Dank Gruß

Mitglied inaktiv - 29.11.2011, 13:42



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Hallo, ich glaube, es ist beantwortet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2011



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil zur Hälfte zu und ist übertragbar. Ich bsp. bin alleinerziehend und lebe mit Kind bei meinen Eltern. Da ich als studentin keine Einkünfte habe, übertrage ich meinen Teil des Freibetrags an meinen Vater. Der Kindsvater gibt seine Hälfte beim Finanzamt an. Da dein Freund ja anscheinend mehr verdient als Du würde ich ihm deine Hälfte übertragen. Geht ganz formlos: Hiermit übertrage ich XXX meine Hälfte des Kinderfreibetrags für mein Kind YYYY für das Jahr PPP an den Kindsvater ZZZZZ. Einfach unterschreiben und deinen Freund bei der Steuer einreichen lassen. Kannst Du übrigens jedes Jahr händeln wie du willst. Weiß jetzt grad nicht wo das beantragt werden muss, würde da mal bei der Familienkasse nachfragen!!

von Flightpiepenpaula am 29.11.2011, 17:13



Antwort auf: Kinderfreibetrag

hallo wenn ihr zusammen lebt und nicht verheiratet seid,bekommt jeder die hälfte,ganz kan es nur nach der hochzeit von einem übernommen werden!

von CKEL0410 am 29.11.2011, 19:38



Antwort auf: Kinderfreibetrag

wir wollten es auch komplett auf den papa übertragen

von CKEL0410 am 29.11.2011, 19:40



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