Hi, noch eine Frage zum Kidnerfreibetrag. Mein Freund und ich haben uns getrennt. Wir haben einen Notarvertrag mit alles wichtigen Dingen gemacht z.B. Titel wg. Unterhalt für mich und das Kind etc. Unter anderem wurde dort auch festgelegt, daß der KV auf den 1/2 Kinderfreibetrag verzichtet. Nun habe ich gehört, das das garnicht so einfch geht und das eine Übertragung des ganzen Kinderfreibetrages auf mich in der Steuererklärung nicht möglich ist, weil er ja Unterhalt zahlt, und damit seinen Verpflichtungen zu mehr als 75 %?? nachkommt, stimmt das ? Tati
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 12:30