Kinderfreibetrag für Stiefkinder auf der Lohnsteuerkarte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderfreibetrag für Stiefkinder auf der Lohnsteuerkarte

Hallo, ich bin seit 2015 mit meinem Mann verheiratet und er hat 3 leibliche Kinder die allerdings nicht bei uns leben. Nach der Umstellung der Steuerklassen von 1/1 auf 3/5 , da ich die höher Verdienerin bin wurde mir vom Finanzamt die 3 Kinder mit 0,5 auf meine Lohnsteuerkarte gebucht mit dem Hinweis aber sagen sie das nicht der Kindesmutter. Ich hab mehrfach gesagt das es nicht meine Kinder sind und sie auch nicht bei uns leben Mein Mann zahlt kein Unterhalt da er derzeitig meisterschule macht, allerdings erhält sie für die 3 Kinder Unterhaltsvorschuss (13,14,15 Jahre sind die Kinder ) Nun ist meine Frage kann das Jugendamt oder auch Finanzamt oder auch die Kindsmutter Unterhalt an mich geltend machen weil ich die Kinder mit 0,5 jeweils auf meiner Lohnsteuerkarte habe? Die Klndsmutter hat schon seit längerem eine Beistandsschaft beim Jugendamt beauftragt und mein Mann zahlt unter der Hand an sie weil sie durch Harz IV sonst nichts erhalten würde und auf dem offiziellen Wege alles angerechnet wird Danke schon mal im Voraus

Mitglied inaktiv - 19.03.2018, 18:06



Antwort auf: Kinderfreibetrag für Stiefkinder auf der Lohnsteuerkarte

Als Organ der Rechtspflege sehe ich mich nicht in der Lage, Beratung zu erteilen in Sachverhalten, wo im erheblichen Umfang der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist. Ba

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



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