Hallo, ich habe da nochmal eine Frage.Gibt es einen PAragraphen auf denen ich mich beziehen kann falls sie sich nicht darauf einlassen???
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 22:42
Hallo, ich habe da nochmal eine Frage.Gibt es einen PAragraphen auf denen ich mich beziehen kann falls sie sich nicht darauf einlassen???
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 22:42
Hallo, lesen Sie mal bei §§ 433 ff BGB. Der Sachmangel steht in § 434, Ihre Rechte in §§ 437 ff BGB. Zuerst wollen Sie § 439 BGB (Nacherfüllung). Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2005