Hallo Frau Bader,
ich bin eben zufällig im Netz auf Infos zum Thema Kinderbetreuungskosten gestoßen. Könen sie mir sagen ob diese jedem zustehen? Unabhängig von Unternehmen? Ich befinde mich nicht mehr in der Elternzeit. Mein Soh ist fast 3 und in der Krippe und ich arbeite 30Std. die Woche. Habe aber vor kurzem eine Gehalteserhöung bekommen (habe gelesen, dass der Kinderbetreuungszuschuss auch als Gehaltserhöhung gegeben werden kann.)
Vielen Dank
von
susususu
am 07.03.2012, 22:01
Antwort auf:
Kinderbetreuungszuschuss
Hallo,
es handelt sich hierbei um eine Leistung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren können.
Einzelheiten können Sie auf der Seite des Ministeriums nachlesen:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93596.html
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2012
Antwort auf:
Kinderbetreuungszuschuss
Nein, der steht KEINEM zu. Das ist eine Verhandlungssache mit dem AG und nur eine gesetzliche Grundlage für eine 'Schöne' Gehaltserhöhung durch die Mehrkosten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 07:53