Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Okt. 2011 wieder angefangen mit arbeiten. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und besucht 5,5 Std. täglich die Tagesmutter. Diese hat einen Stundensatz von 6 EURO. Vom Landratsamt werden 438 EURO an die Tagesmutter überwiesen den Rest muß ich zahlen und zusätzlich noch 219 EUR als Kostenbeitrag ans Landratsamt. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen. Wir haben ein Gesamteinkommen( Netto-Lohn Mutter: 937,19, Netto-Lohn Vater: 1749,49 plus Kindergeld: 184) von 2870,68. Wir haben einen Antrag beim Landratsamt in Lörrach gestellt zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 23 ff SGB VIII. Bei der Berechnung der pauschlaierten kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 1 SGB VIII wurde uns nur ein Freibetrag von 364 EUR abgezogen. Das heißt wir müßen nach der Kostenbeitragtabelle einen monatlichen Kostenbeitrag an das Landratsamt von 219 EUR leisten. Ich kann mir nicht erklären warum keine Miete und sonstige Werbungskosten abgezogen wurden. Widerspruch kann gegen diese Anhörung nicht eingelegt werden. Ich habe dazu Stellung genommen und die Kosten für Unterkunft, Fahrtkosten mitgeteilt. Aber die Berechnung wurde nicht angepasst. Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können. Lukili77
Mitglied inaktiv - 13.12.2011, 10:24