Frage: Kinderbetreuungskosten

Im Gesetz zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten steht unter Punkt 8, das Alleinverdienerehepaare erst ab einem Einkommen von 20400€ Steuern zahlen müssen.Mein Mann verdient 24000 brutto.Muss er nun sein Einkommen komplett versteuern oder nur das, was darüber liegt(in diesem Fall etwa 3600 €). Ich hoffe sie können mir helfen.

Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 18:13



Antwort auf: Kinderbetreuungskosten

Hallo, bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2009



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