Im Gesetz zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten steht unter Punkt 8, das Alleinverdienerehepaare erst ab einem Einkommen von 20400€ Steuern zahlen müssen.Mein Mann verdient 24000 brutto.Muss er nun sein Einkommen komplett versteuern oder nur das, was darüber liegt(in diesem Fall etwa 3600 €). Ich hoffe sie können mir helfen.
Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 18:13