Frage: Kinderbetreuung zu Hause - Minijob

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hole ab Januar jeden Tag ein Kind vom Kindergarten ab und betreue es dann 2 Std bei mir zu Hause. Ich bin aber keine Tagesmutter, hab aber 4 Kinder. Vielleicht mach ich später mal einen Kurs zur Tagesmutter, aber dafür muss man hier zahlen. Aber nun meine Frage: Wie läuft das rechtlich ab? Darf ich das Kind vom Kindergarten holen, wenn ich keine Tagesmutter bin? Wie ist das mit der Bezahlung? Muss die Familie mich über Minijob zentrale anmelden oder wo? Wie viel in der Std darf ich verlangen? Da das Kind abends auch bei uns isst, welchen Essensbetrag sagt man? Was ist noch zu beachten? Mit freundlichen Grüßen Lara2003

Mitglied inaktiv - 11.12.2017, 08:26



Antwort auf: Kinderbetreuung zu Hause - Minijob

Hallo, natürlich sind Sie eine Tagesmutter, wenn Sie das Kind täglich betreuen. und sie müssen sich dann entweder selbstständig machen (und eventuell ein Gewerbe anmelden) oder, wenn Sie fest angestellt sind, eine Anmeldung bei der Minijobzentrale machen. Ansonsten ist das Schwarzarbeit. Ganz viele Informationen finden Sie bei https://www.bvktp.de/ Ich weiß, dass hier für die Stunde um die 7-8 Euro genommen wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2017



Antwort auf: Kinderbetreuung zu Hause - Minijob

Hi! Fr. Bader wird ir darauf vermutlich nicht antworten, da es sich nicht um Fragen "Rund ums Baby" handelt. 1. Kein Problem. Die Eltern müssen nur den KiGa darüber informieren. 2. Da dies kein ab und an mal Babysitten mehr darstellt, solltest du über die Minijob-Zentrale angemeldet werden. Sonst ist es Schwarzarbeit sowohl du als auch die Familie machen sich strafbar (minijob-zentrale.de --> Minijobs Haushalt). Die Anmeldung obliegt den Eltern, da diese deine Arbeitgeber sind. 3. Die Bezahlung muß dem Mindestlohn entsprechen, darf aber nicht mehr als 450 Euro pro Monat insgesamt betragen (ab 451 Euro ist es ein Midi-Job, der versteuert wird). Du würdest in etwas bei 11,25 Euro/Std. liegen bei angenommen 40 Std. pro Monat. 4. Essensgeld würde ich in den Gesamtbetrag integrieren. Sonst bist du ja hinterher doch über 450 Euro. Generell würde ich euch - also dir und der Familie - empfehlen, sich erst mal ganz genau schlau zu machen, was es heißt, Arbeitgeber im Rahmen eines Minijobs zu sein (es müssen dann nämlich auch Sozialabgaben gezahlt werden) bzw. wie du solche Dinge wie Essen etc. am besten kalkulierst. Auch, wie du versteuert werden sollst/willst - pauschal oder nach LSTK etc. Erkundige dich selbst einfach mal der Stelle für Tagesmütter, wie das so gehandhabt wird. Viel Erfolg!

von cube am 11.12.2017, 10:01



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