Sehr geehrte Frau Bader, am 30. November ist der voraussichtliche Entbindungstermin meines 2. Kindes. Unser erstes Kind (4 Jahre)muß in der Zeit meines Krankenhausaufenthaltes (voraussichtlich die üblichen 5 Tage) durch meinen Mann betreut werden. Auf Anfragen meines Mannnes bei der zuständigen Krankenkasse gab man die Auskunft, daß er in dieser Zeit unbezahlten Urlaub nehmen könne und die Kasse die Gehaltskosten übernimmt. Mein Mann wollte kürzlich diese voraussichtliche Ausfallzeit vorsorglich schonmal ankündigen. Er wendete sich an den Betriebsrat seiner Firma zwecks Verfahrensweise in solch einem Fall. Der sagt ihm allerdings, daß die Familie in solch einem Fall selbstverständlich vorgeht, aber eine Freistellung wie von uns gewünscht nur möglich wäre, wenn sowohl kein Urlaubsanspruch als auch keine Überstunden (mein Mann hat hier über 70)mehr vorhanden sind. D.h. in unserem konkreten Falle muß er seine Überstunden für die Betreuung zur Verfügung stellen. Hätte er diese nie gemacht, wäre der Fall anders. Kann die Firma ihm das wirklich in der Form abverlangen ? Um Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr freuen. Danke !
Mitglied inaktiv - 18.10.2001, 19:20