Hallo. Meine Ex-Lebensgefährtin muss für etwa 2-3 Wochen ins Krankenhaus. Wir haben eine 5jährige Tochter die bei ihr lebt. Mir ist bekannt das wir von der KK eine Haushaltshilfe beantragen können, dieses ist insofern auch mit der KK abgeklärt das ich die Betreuung übernehmen möchte. Jetzt spielt aber mein Arbeitgeber nicht mit. Er möchte mir keinen unbezahlten Sonderurlaub gewähren, mit der Begründung das er eh schon zuwenig Personal zur Zeit hat. Habe ich Recht auf diesen Urlaub? Darf der Arbeitgeber mir diesen verweigern? Immerhin ist die Rede von 2-3 Wochen. Eine von der KK beauftragte Haushaltshilfe müsste ausser die Kindergartenzeit (morgends 5 std.) die restliche Zeit im Haushalt sein. Ich hatte auch ein Gespräch beim Jugendamt, welches der Auffassung ist das beste fürs Kind sei, wenn ich als Vater die Betreuung übernehme da unsere Trennung noch recht frisch ist. Aber habe ich Recht darauf?
Mitglied inaktiv - 18.09.2010, 16:15