Hallo Frau Bader,
eine Freundin von mir hat kurzfristig Probleme, ihre 20 Monate alte Tochter betreuen zu lassen, da die Oma erkrankt ist. Ich habe jetzt angeboten, die Kleine in den nächsten Wochen zu betreuen (unentgeltlich). Meine Frage: sollte dem Kind etwas passieren (was wir nicht hoffen wollen), wie ist hier der Versicherungsschutz? Greift hier meine private Haftpflichtversicherung oder die Krankenkasse des Kindes?
Herzlichen Dank
von
Zwerg1511
am 23.05.2011, 12:33
Antwort auf:
Kinderbetreuung auf Freunschaftsbasis - Versicherungsschutz?
Hallo,
es kommt darauf an, was dem Kind passiert. Wenn es sich verletzt, greift erst einmal die private KK. WEnn es auf Ihrem Verschulden beruht, kann es evtl. zurückgefordert werden - und dann stellt sich die Frage, ob die Haftpflicht greift. Das kommt darauf an, was passiert u hängt auch von den versicherungsbedingungen ab.
Wenn Sie die Kleine längerfristig betreuen, würde ich das abklären
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011