Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

11.02. Geburt im Krankenhaus und U1 durch Hebamme 13.02. OAE auffällig 14.02. U2 durch Kinderarzt (Oberarzt im Krankenhaus, den wir im Folgenden weiter als Privatpatienten aufgesucht haben, im Folgenden nur „Kinderarzt“), OAE auffällig, kein Hinweis auf auffällige OAE im U-Heft, Entlassung aus dem Krankenhaus 12.03. U3 durch Kinderarzt, OAE auffällig, kein Hinweis auf auffällige OAE im U-Heft 09.04. Wiederholung OAE durch Kinderarzt, OAE weiter auffällig, Überweisung an HNO 16.04. HNO-Termin, lt. Arztbrief mit Diagnose „Ausschluss Hörminderung“ und Befund „Ohrmikroskopisch bds. unauffällig. Die otoakustischen Emissionen ließen sich bds. regelrecht ableiten“. Wir haben uns nun (nach U5 und BERA s. u.) die Belege angefordert. Der HNO bedauert sehr, dass seine Dokumentation / die Daten des Messsystems wegen eines technischen Defektes verlorengegangen sind. 13.05. U4 durch Kinderarzt, keine eigenen Hörtests durch Kinderarzt mehr mit Verweis auf HNO-Termin am 16.04. 28.08. U5 durch Kinderarzt, keine eigenen Hörtests durch Kinderarzt mehr mit Verweis auf HNO-Termin am 16.04. Da unser eigener Verdacht auf eine Hörstörung aber immer größer wurde, haben wir in einer Pädaudiologie eine BERA unter Vollnarkose durchführen lassen: Unsere Tochter ist hochgradig bis an Taubheit grenzend bzw. bis an Taubheit grenzend schwerhörig! Nun unsere Fragen: - Ist das Vorgehen des Kinderarztes mit den in der sog. „Kinder-Richtlinie“ festgelegten Anforderungen an die Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen vereinbar? - Warum wurde nach den ersten fehlgeschlagenen OAE keine Kontroll-AABR durchgeführt? - Warum wurden die auffälligen OAE nicht im U-Heft dokumentiert?

von Martin1234 am 15.11.2017, 20:48



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

Hallo, das ist sehr schlimm und sicherlich für sie auch sehr unbefriedigend. Es stellt sich aber tatsächlich die Frage, was anders gelaufen wäre, wenn es schon früher festgestellt worden wäre. Ich bin Laie, kann mir aber jetzt nicht vorstellen, dass durch die verzögerte Feststellung eine Verschlimmerung der Krankheit eingetreten ist bzw. eine Verbesserung vereitelt wurde. Dass die entscheidende Frage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2017



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

Guten Abend, tut mir leid beim Lesen, welchen schweren Weg ihr bisher gehen musstet. Mir stellt sich die Frage, auf was ihr bzgl. Haftung abzielt? Geld? Zulassung? Warum der Arzt es nicht im U-Heft dokumentiert hat, kann leider nur er beantworten... Sind Euch dadurch zusätzl. Kosten entstanden? Dann könnte man diese ggf. einfordern. Gibt es gesundheitliche Folgen die es nicht gegeben hätte, wenn es der Arzt früher festgestellt hätte? In Deutschland läuft das nicht wie in Amerika, z.B. Schadenersatz gibt es nur, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Bleibt ein Ärztefehler folgenlos, gibt's auch kein Geld. Man kann sich aber natürlich an die Landesärztekammer / Kassenärztliche Vereinigung wenden und alles schildern. Mein Gyn hat mein Baby 2 x innerhalb von 11 Wochen für erl. erklärt und mir ein wichtiges Medikament verweigert. Da das Krankenhaus dann handelte und das Baby trotz Antikörperbildung überlebte - somit kein "Schaden" entstand, passierte dem Arzt überhaupt nichts. Vielleicht kannst Du bzgl. Schlagwort Haftung noch einen Satz ergänzen. Alles Gute dem Kind und Euch. Lg

Mitglied inaktiv - 15.11.2017, 21:03



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

@Hubbeldubbel: Ebenfalls bittere Geschichte! Ergänzung: Schmerzensgeld wg. möglicher audiogener Sprachentwicklungsstörung,... und Schadensersatz für mögliche Logopädie. Diese Risiken bestehen laut Pädaudiologen bei zu später Hörgeräteversorgung.

von Martin1234 am 15.11.2017, 21:12



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

Dann würde ich an Eurer Stelle mir nen sehr guten Fachanwalt suchen. Sicherlich geht das alles nur über medizinische Gutachten ect. An sich bin ich ein Freund von: Forderung erst einmal selbst dem Anderen gegenüber kund tun aber hier brauchts meiner Einschätzung nach Fachleute (Mediziner, Anwalt usw.)... wie will man als Laie die Folgeschäden richtig werten. Echt bescheiden... tut mir leid. Mal sehen was Frau Bader meint.

Mitglied inaktiv - 15.11.2017, 21:22



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

Hi! das ist bitter und ich hoffe, das Hörvermögen eurer Tochter kann doch noch verbessert werden. Es ist absolut verständlich, dass man als Eltern jemanden zur Rechenschaft ziehen will, einen "Schuldigen" braucht - aber wenn die Hörbehinderung eurer Tochter von Geburt an vorhanden war, wird es schwierig. Ansprüche können ja meist nur geltend gemacht werden, wenn die Schwerhörigkeit durch den Arzt (mit)verursacht oder verschlimmert wurde und ihr dies auch nachweisen könnt. Bei uns war es übrigens so: OAE im Krankenhaus nach der Geburt einseitig auffällig bzw. nicht aussagekräftig. Wiederholung im Krankenhaus am nächsten Tag mit gleichen Ergebnis. Darauf hin erhielten wir noch vor Entlassung eine Überweisung zur Pädaudiologie der Uni-Klinik. Begründung: die OAE wäre bei wiederholter Auffälligkeit nicht aussagekräftig genug, eine genauere Abklärung zwingend notwendig. Wir wurden darauf hingewiesen, dass unser KiA per Brief informiert wird und wir binnen 3 Monaten den Termin in der Klinik wahrnehmen müssen! Ob diese Vehemenz des Krankenhauses Standard ist weiß ich nicht, aber evt. hätte man auch bei euch im KKH bereits die notwendigen Schritte einleiten müssen? Warum es nicht dokumentiert wurde, kann nur der KiA beantworten. Hatte so etwas auch mal - im Gespräch wurde auf xy hingewiesen, im U-Heft keine Erwähnung. Bin nochmal hin und es wurde nachgetragen. Warum nach den OAE´s keine weiterführende Untersuchung festgelegt wurde wird auch nur der entsprechende Arzt beantworten können. Ob das Vorgehen mit den Richtlinien vereinbar ist wird dir vermutlich auch nur ein Fachanwalt beantworten können. Und den würde ich mir dringendst suchen. Ich bezweifle, dass Fr. Bader dich hier so explizit beraten kann oder darf. Ich wünsche euch und eurer Tochter auf jeden Fall alles Gute! LG

von cube am 16.11.2017, 10:03



Antwort auf: Kinderarzt und HNO in Haftung nehmen?

Hallo, ich hoffe, du liest das hier noch. Ausnahmsweise muss ich Frau Bader widersprechen. Es kann sehr wohl einen Einfluss darauf haben, wann eine Hörschädigung erkannt und behandelt wird. Wir haben zufällig einen promovierten Audiologen in der Familie, der sich von Berufswegen mit Hörschädigungen bei Kindern beschäftigt. Ich habe mit ihm sprechen können und er hat sich mit weiteren Kollegen darüber ausgetauscht. Es handelt sich um Menschen, die Professuren im Bereich Hörtechnik und HNO innehaben bzw. auch als Ärzte auf dem Gebiet arbeiten. Ich selbst bin zwar nicht vom fach, arbeite aber regelmäßig in einem Projekt mit hörgeschädigten Kindern. Zwar sind solche Schädigungen sehr individuell und aus der Ferne lässt es sich schwer beantworten. Allerdings waren sich alle einig, dass gerade in den ersten Lebensmonaten bestimmte Probleme zum Tragen kommen, wenn eine Hörschädigung nicht direkt in Angriff genommen wird. Wenn Babys nämlich keine oder kaum Stimmen hören, entwickelt sich ihr Sprachvermögen erst gar nicht, bestimmte Synapsen im Hirn werden überhaupt nicht gebildet etc. Ob das bei eurem Kind der Fall ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, aber bei Hörschädigungen kommt es in der Regel eben sehr wohl auf zeitliche Faktoren an. Sucht euch einen guten Rechtsbeistand und passende Fachverständige. LG terkey

von Terkey235 am 17.11.2017, 15:46



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