Hallo
eine Freundinn von mir möchte sich scheiden lassen.
Ihr mann weigert sich auszuziehen was kann sie machen?
Er ist selbständig und sie geht von Mitwoch bis Samstag in der Nacht arbeiten. Nun möchte er die 2 Kinder 4 und 2 Jahre da er sehr verschuldet ist und dann ja Kindergeld und erziehungsgeld bekommt. Er hat gemeint er bekommt die Kinder obwohl sie sich um die Kinder bisher immer gekümmert hat.
Wie stehen da seine Chanchen?
Bekommt er die KInder wirklich er hat behauptet da er selbständig ist bekommt er sie auch ?!
Vielen Dank Lilly
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 12:56
Antwort auf:
Kinder
Hallo,
Das Kind/ die Kinder kann er nicht wegnehmen.
Männer drohen häufig damit.
Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus.
Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält.
Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2005
Antwort auf:
Kinder
eigendlich gehen die kinder immer zur mutter..., aber, ich glaube das deine freundin mit dem arbeiten über nacht aufhören muß, weil wer soll denn dann auf die kinder aufpassen??
zu der einstellung vom vater jetzt wenn ich dich richtig verstanden habe :und, meinst du wirklich das die 154,-€ pro kind viel ist ? und erziehungsgeld bekommt man ab dem 2ten lebensjahr nicht mehr...
an ihrer stelle würde ich mich mal mit dem jugendamt in verbindung setzen,die gehen ( angeblich ) nach dem besten fürs kind...
und, mit der wohnung eigendlich ist es so, der wer die kinder hat bekommt die wohnung..
Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 08:45