Meine Tochter wird nächste Woche 1 Jahr alt!
Mein zweites Kind ist unterwegs - Geburtstermin ist Ende Mai!
Habe bis Februar Elterngeld erhalten. Was mache ich bis Mai?
ALG1 geht nicht denk ich, da ich dem Arbeitsmarkt schwanger nicht zur verfügung stehe,oder? Heißt das jetzt Hartz4?
Kann ich Mutterschaftsgeld bei der KK beantragen?
Wird das Elterngeld nach dem Gehalt vor SS Nr.1 berechnet-oder erhalte ich den Mindestbetrag von 300Euro?
Danke schon mal für ihre Antwort.
Gruß Madlen.
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 23:14
Antwort auf:
Kinder nur 15 Monate auseinander!
Hallo,
stehen Sie denn in einem Arbeitsverhältnis?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2010
Antwort auf:
Kinder nur 15 Monate auseinander!
Ja, stehe in einem Arbeitsverhälltnis. Also ich bin seit der Geburt meiner Tochter in Elternzeit und das für drei Jahre!
Habe zwar nichts schriftlich mit meinem Chef gemacht aber drüber gesprochen!
LG Madlen.
Mitglied inaktiv - 03.02.2010, 21:33
Antwort auf:
Kinder nur 15 Monate auseinander!
Wenn Du noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, kannst Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (aber ohne den Arbeitgeberanteil - also höchstens 13 Euro pro Tag für die gesamte Mutterschutzzeit) beantragen. Da Du 3 Jahre Elternzeit genommen hast, hättest Du ja nun nach Auslaufen des Elterngeldes sowieso kein Geld mehr bekommen. Also ändert sich durch die neue Schwangerschaft da ja nichts. Es sei denn, Ihr könnt andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn es Eurem Einkommen entspricht. Evtl. gibts noch Landeserziehungsgeld fürs erste Kind, je nach dem wo Du wohnst.
V. G.
Mitglied inaktiv - 03.02.2010, 21:56