Frage: Kind von ner Affäre

Ich bin verheiratet und erwarte ein kind welches aber nicht von meinem Mann ist. wie kann ich vaterschaft aberkennen und steht mir unterhalt zu?

Mitglied inaktiv - 23.11.2005, 13:07



Antwort auf: Kind von ner Affäre

Hallo, in der Ehe zählt der Ehemann automatisch als Kindsvater und muss auch Unterhalt zahlen. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2005