Hallo Frau Bader,
meine Tochter ist seit Freitag im KH und nun meint mein AG, dass ich entweder Urlaub oder sogar unbezahlten Urlaub nehmen muss, das mir als privat Krankenversicherte nur 2 Tage "Sonderurlaub" für solche Fälle zustehen; in der gesetzlichen KV sind das doch 10 Tage.
Könne Sie mir helfen ?
MfG,
PetraK.
Mitglied inaktiv - 31.10.2001, 12:55
Antwort auf:
Kind stationär / wieviel Tage frei bei privater KV
Liebe Petra,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Ob Sie als Privatversicherte auch einen Anspruch auf Zahlung haben, hängt vom Vertrag ab. Fragen Sie Ihren Agenten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2001
Antwort auf:
Kind stationär / wieviel Tage frei bei privater KV
o.t.
Mitglied inaktiv - 31.10.2001, 12:57