Sehr geehrte Frau Bader,
im Namen meiner Freundin wende ich mich an Sie. Sie ist 41,5 Jahre alt, erst seit kurzem mit einem Mann zusammen und....schwanger. Da sie gerade erst eine Abtreibung hinter sich hat, wird sie dieses Kind bekommen (so Gott will). Nun fragt sie mich, in wieweit sie abgesichert ist, falls es mit dem Mann nun doch nicht klappt. Hier also die konkrete Frage.
Könnte man mit dem Zeuger des Kindes einen Vertrag ähnlich einem Ehevertrag jetzt schliessen, der ihn verpflichtet bei einer evtl. Trennung für Mutter und kInd (also nicht nur Kind) einen monatlichen Unterhalt zu zahlen????
Für Ihre Antwort danke ich IHnen
ANke Schmidt-Sperling
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 15:17
Antwort auf:
kind ohne heirat
Hallo,
der wäre wahrscheinlich sittenwidrig. Für das Kind muss er eh zahlen, für die Mutter in den ersten drei Jahren, wenn sie wegen dem Kind nicht arbeiten kann.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2005
Antwort auf:
kind ohne heirat
hallo !
Nein kann man nicht denn wenn er zb nur 800 euro verdient braucht er gar nichts zu zahlen weder für Mutter noch für Kind !
wenn er ausreichend verdient ist er auch der Mutter die ersten 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet danach muß sie sehen wie sie klar kommt
Lg ellen
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 18:52
Antwort auf:
kind ohne heirat
Also meine Vorrednerin hat Recht. Es kommt drauf an was er verdient. Die Grenze ist hier jedoch Bundeslandabhängig. Bei mir hier in Sachsen liegt sie bei 650,00 Euro. Seinem Kind ist er dennoch zu Unterhalt verpflichtet und muss alles tun um für diesen aufkommen zu können, notfalls einen Nebenjob annehmen. Verdient er genug ist er auch der Mutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet. Sollte er nicht genug verdienen hat die Mutter die Möglichket für das Kind auf dem Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen, dieser wird aber nur bis zum 12. Geburtstag und längstens für 6 Jahre gezahlt.
LG
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 21:07
Antwort auf:
kind ohne heirat
Hallo,
habe mich mittlerweile mit zwei weiteren anwälten unterhalten und beide haben gesagt, dass man durchaus mit jeder Person einen Vertrag schliessen kann, der besagt, dass einer der Vertragsparteien der anderen Partei monatlich einen bestimmten Betrag zu überweisen hat. Dieser ist weder sittenwidrig noch nicht schliessbar.
somit ist meiner mandantin wunderbar geholfen.
trotzdem vielen dank
Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 19:01